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Mitterlehner ist schlecht beraten

EU Leitlinien müssen noch verbessert werden

Der Entwurf der Leitlinien für die staatliche Umweltbeihilfen der Europäischen Kommission soll den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv einschränken, bevorzugt die großen Energieversorger und hält der fossilen und atomaren Stromerzeugung den Weg frei. Es besteht dringender Änderungsbedarf für diese Leitlinien, die Anfang April von der EU Kommission beschlossen werden sollen. "Die Aussagen von Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner zum Entwurf der Leitlinien zeigen deutlich, dass er leider schlecht beraten ist", erklärt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

"Das Interview von Wirtschaftsminister Mitterlehner am Wochenende kann die IG Windkraft nur so deuten, dass der Minister auf die falschen Berater hört", erklärt Moidl und setzt fort: "Denn wenn man sich die Analyse der Fördersysteme für erneuerbare Energien in Europa ansieht wird sehr deutlich: Erstens ist das billigste und effizienteste Fördersystem das Einspeisetarifsystem, so wie das derzeitige Ökostromgesetz in Österreich. Zweitens sind Ausschreibesysteme beim Ausbau erneuerbarer Energien bisher immer gescheitert."

Wirtschaftsminister schlecht beraten

Darüberhinaus liegt auch nur der Schluss nahe, dass die Berater vom Wirtschaftsminister den Entwurf nicht genau gelesen haben. Denn aus dem Entwurf ist klar ersichtlich, dass Projekte über 3 MW nur mehr mit Ausschreibesystem gefördert werden dürfen. "Für die Windkraft hätte das 2013 bedeutet, dass bei einem Ausbau von 308 MW lediglich 2 Windräder nicht in das Ausschreibesystem gefallen wären", erklärt Moidl und setzt fort: "Wenn der Minister davon spricht, dass durch diese Leitlinienänderung die kleinen Betreiber nicht betroffen wären, dann zeugt dass von einer eklatanten Fehleinschätzung."

Diese Aussagen sind auch deswegen sehr überraschend, da die schriftliche Stellungnahme Österreichs zum Entwurf der Leitlinien noch dringenden Änderungsbedarf gesehen hat.

Dringende Änderungen erforderlich

* Die Handlungsspielräume von Mitgliedstaaten in Energiefragen müssen erhalten bleiben. * Die Wahl brauchbarer und bewährter Fördersysteme muss dem Mitgliedstaat obliegen.

Atomenergie und Kohle von den Ökostromzahlungen ausgenommen Unakzeptabel ist auch, dass in der Auflistung jener Betriebe, die von der Zahlung der Ökostromförderung ausgenommen werden können, auch Kohleminen und Erdölraffinerien zu finden sind. Sogar die Verarbeitung nuklearer Brennstoffe darf von den Zahlungen ausgenommen werden. "Viel offensichtlicher kann es schon gar nicht mehr sein, dass die Wettbewerbsbehörde offensichtlich die fossile und atomare Energiebranche unterstützen will, wohingegen die erneuerbaren Energien in ihrem Ausbau massiv beschnitten werden sollen", ärgert sich Moidl. Noch dazu ist die klare Benachteiligung der erneuerbaren Energien sogar im Leitlinientext schwarz auf weiß zu lesen, denn die Erneuerbaren dürfen zukünftig nur mehr mit 45 bis 65 % gefördert werden, wohingegen die Kraftwärmekopplung von fossilen Kraftwerken und die CO2-Abscheidung und CO2-Verpressung jeweils mit 100% subventioniert werden dürfen.

Hoffnung liegt bei Kommissar Hahn

Mit dem derzeitigen Entwurf der Leitlinien wird darüber hinaus auch klar, dass Österreich mit ziemlicher Sicherheit das Ökostromziel für 2020 nicht erreichen wird, da das Ökostromgesetz komplett umgebaut werden müsste und Österreichs Handlungsmöglichkeiten bei der Förderung erneuerbarer Energie radikal beschränkt werden.

Am 9. April sollen die Leitlinie von der EU Kommission beschlossen werden. "Alle Hoffnungen liegen nun bei EU Kommissar Dr. Johannes Hahn, der sich intensiv für Verbesserungen der Leitlinien und damit für die erneuerbaren Energien einsetzten muss", so Moidl.



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Weitere Infos: IG Windkraft

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /