© Die Grünen/ Christiane Brunner
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Europäischer Gerichtshof stärkt Umweltschutz und Nachbarrechte

Grüne: Rupprechter muss einen Novellenentwurf zum UVP-Gesetz vorlegen

Wien - "Ich freue mich über das nun publizierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem die Nachbarrechte in Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung von Großvorhaben gestärkt wurden", kommentiert die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner, das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-570/13. "Damit erfolgt eine neuerliche gerichtliche Klarstellung über die Reichweite des Individualrechtsschutzes im Sinne des Europäischen Rechts. Ich gehe davon aus, dass Minister Rupprechter umgehend reagiert und einen entsprechenden Novellierungsvorschlag zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (nach dem Begutachtungsverfahren) in den Ministerrat bringt und schließlich dem Parlament vorlegt. Es darf nicht über die Köpfe der Nachbarn eines umweltbeeinträchtigenden Vorhabens über die Frage entschieden werden, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf und damit eine integrative Beurteilung der Umweltauswirkungen mit voller Parteistellung von Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen erfolgt oder eine solche UVP unterbleiben darf."


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /